1. Fahrschullektionen

Eine Fahrschullektion umfasst die auf der Webseite (www.frickdrive.ch) aufgeführte Zeitdauer inkl. Instruktionen.

Die Fahrschullektionen beginnen und enden in der Gemeinde Frick. Der Abhol- oder Rückfahrservice in der näheren Umgebung von Frick ist inbegriffen. Bei längeren Fahrten bleibt eine teilweise Verrechnung der Zeit vorbehalten

1.1 Fahrzeug
Grundsätzlich wird der Fahrunterricht aus Gründen der Verkehrssicherheit nur mit Fahrzeugen mit Doppelpedalen erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. Für Lektionen mit einem privaten Fahrzeug wird keine Reduktion auf den Fahrschulpreis gewährt.

1.2 Absage
Muss der/die Fahrschüler/in einen vereinbarten Termin absagen, so hat dies so früh als möglich, spätestens aber 24 Stunden vor der Lektion zu erfolgen. Nicht oder zu spät abgesagte Fahrlektionen werden voll verrechnet. Bei Angabe von wichtigen Gründen (Krankheit, Unfall, Todesfall) kann davon abgesehen werden. Bei Krankheit/Unfall muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden.

1.3 Lernfahrausweis
Der/die Fahrschüler/in ist verpflichtet, bei jeder Fahrlektion sowie anlässlich der praktischen Führerprüfung den gültigen Lernfahrausweis mitzuführen.

1.4 Bezahlung
Die Fahrlektionen sind dem Fahrlehrer grundsätzlich jeweils direkt nach dem Unterricht bar zu bezahlen. Auf Wunsch kann eine Rechnung über eine oder mehrere Fahrlektionen erstellt (und per Post zugestellt) werden

1.5 Administrationspauschale
Pro Fahrschüler/in wird bei Beginn der Fahrausbildung ein einmaliger Beitrag für die Administration von Fr. 80.- verrechnet (unabhängig von der Anzahl Fahrlektionen).

 

2. Führerprüfung

Die für die praktische Führerprüfung benötigte Zeit wird zum Ansatz von drei Fahrlektionen verrechnet, inkl. dem Einfahren. Für die praktische Führerprüfung wird dem/der Fahrschüler/in das Fahrschulfahrzeug zur Verfügung gestellt.

Die Gebühren für die Führerprüfung gehen zu Lasten des Fahrschülers/der Fahrschülerin und werden direkt vom Strassenverkehrsamt in Rechnung gestellt

 

3. Verkehrskundeunterricht (VKU)

3.1 Anmeldung
Anmeldungen für einen VKU-Kurs sind verbindlich. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält direkt nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Sollte er/sie die Bestätigung nicht erhalten, ist er/sie verpflichtet, sich unmittelbar (spätestens zwei Tage nach Anmeldung) beim zuständigen Kursleiter über den Stand der Anmeldung zu informieren.

3.2 Abmeldung
Die Abmeldung von einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Ausserdem kann bei einer kurzfristigen Abmeldung der frei werdende Platz nicht mehr besetzt werden. Personen, die sich wieder abmelden, bezahlen folgende Annulationskosten:

– Abmeldungen, die weniger als 30 Tage vor Kursbeginn erfolgen: Fr. 50.-

– Abmeldungen, die weniger als 10 Tage vor Kursbeginn erfolgen: ganzer Kursbeitrag

Der Kursbeitrag wird nur unter Geltendmachung von wichtigen Gründen (Krankheit, Unfall – immer mit Arztzeugnis) erlassen. In allen Fällen ist es möglich, dass ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin bei der eigenen Abmeldung eine Ersatzperson vorschlägt, welche für ihn/sie am Kurs teilnimmt und die Kurskosten übernimmt.